1. Meldepflicht in Österreich?

  • Der reine Besitz einer Immobilie in Spanien muss in Österreich nicht gemeldet werden, da es keine allgemeine Vermögensteuer gibt.
  • ABER: Falls Sie die Immobilie vermieten oder später verkaufen, gibt es steuerliche Pflichten.

2. Steuern auf Mieteinnahmen aus Spanien

  • Versteuerung in Spanien: Falls Sie Ihre Immobilie vermieten, zahlen Sie in Spanien 19 % Einkommensteuer für Nicht-Residenten (für EU-Bürger).
  • Meldepflicht in Österreich:
    • Laut dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Österreich-Spanien werden Mieteinnahmen in Spanien besteuert.
    • ABER: Die Mieteinnahmen müssen in Österreich deklariert werden, da sie den individuellen Steuersatz beeinflussen (Progressionsvorbehalt).

3. Steuern beim Verkauf der Immobilie

  • Kapitalertragssteuer in Spanien: Bis zu 19 % auf den Gewinn.
  • Steuerpflicht in Österreich?
    • Falls die Immobilie länger als 10 Jahre gehalten wurde → steuerfrei in Österreich.
    • Falls der Verkauf innerhalb von 10 Jahren stattfindet → Einkommensteuerpflichtig in Österreich (zwischen 27,5 % und 55 %, je nach Gesamteinkommen).

4. Kryptowährungen und Immobilienkauf

  • Besteuerung in Österreich?
    • Seit 2022 unterliegen Krypto-Gewinne der Kapitalertragsteuer von 27,5 %.
    • Steuerfrei, wenn die Kryptowährung vor dem 1. März 2021 erworben wurde und länger als 1 Jahr gehalten wurde.
  • Doppelbesteuerung möglich?
    • Falls Spanien ebenfalls Steuern erhebt, könnte eine Anrechnung in Österreich erfolgen.

Fazit für Österreich

Keine Steuer auf den Besitz der Immobilie.
Mieteinnahmen in Spanien versteuert, müssen aber in Österreich angegeben werden (Progressionsvorbehalt).
Verkauf nach 10 Jahren steuerfrei, sonst einkommensteuerpflichtig.
Kryptogewinne sind in Österreich steuerpflichtig (27,5 %), aber eventuell anrechenbar.

Für weitere Fragen, nehmen Sie Kontakt mit mir auf: